Von: Petra Krivy
URL: www.cuvac.de
Datum: Juni 2000
Sehr geehrte Damen und Herren,
wie wohl die Mehrheit der deutschen Bevölkerung, so bin auch ich zur Zeit tief entsetzt und betroffen über die Vorkommnisse mit Hunden, konkret in den vergangenen Tagen. Es ist nur zu verständlich und leicht nachvollziehbar, daß sich die Rufe nach Sanktionen und grundsätzlichen Regelungen häufen und verstärken. Die Zeit für konkrete Entscheidungen und die konsequente Umsetzung bestehender Maßnahmen ist längst überfällig. Die bisherige „lasche“ Handhabung und/oder die Versäumnisse von Politik und öffentlichen Stellen darf nicht jetzt in einer kollektiven Schuldhaftung auf dem Rücken aller Hundehalter ausgetragen werden!
Es sollte keine generelle Stimmungsmache gegen Hundehalter angestrebt werden, wie es im Augenblick allerorts spürbar ist. Spaziergänge mit dem ältesten Freund des Menschen, dem Hund, gestalten sich regelrecht zum Spießrutenlauf. Es muß eine Kooperation auf breiter Ebene angestrebt werden zwischen Politikern, Bevölkerung und Kynologen (mit dem Hund beschäftigter Personenkreis), um der Problematik Herr zu werden. Stimmungsmache zwischen Hundehaltern und Nicht-Hundehaltern, bzw. zwischen Hundehaltern dieser oder jener Rassen führen zu nichts außer zu Verhärtung der Fronten. Doch scheint der nun gewählte Ansatzpunkt in vielerlei Hinsicht falsch, einseitig und unzureichend gewählt!
Stattdessen einige konstruktive Vorschläge in knapper Übersicht, die nachfolgend ausführlicher erörtert werden:
Die eingeschlagene Richtung der Stigmatisierung bestimmter Rassen ist nicht dazu geeignet, eine grundsätzliche Besserung im Miteinander von Mensch und Hund zu schaffen. Eine Beschränkung von Maßnahmen auf eben diese konkret benannten Rassen läßt grundsätzliche Bemühungen um ein friedliches Miteinander von Mensch und Hund aussen vor. Aggressivität und soziale Auffälligkeit ist nicht ausschließlich eine Frage der Rassezugehörigkeit oder einer entsprechenden Typisierung bei Kreuzungen. Zwar gibt es Rassen mit höherer, bzw. niedrigerer Reizschwelle, jedoch ist die jeweilige Ausprägung des Aggressionsverhaltens individuell als Summe und Folge dessen zu sehen, was der Hund nicht nur an genetischem Potential mitbekommen hat, sondern was er in der lebenswichtigen sensiblen Aufzuchtsphase erlebt und kennengelernt hat und wie seine weitere Entwicklung und Erziehung durch den Menschen beeinflußt wurde. Die notwendig gewordene Handlungsverpflichtung sollte nicht gelenkt werden von überstürzten Hau-Ruck-Effekten, Hysterie und reißerischen Hetzparolen á la „Yellow-Press“, sondern konstruktiv sinnmachend und effektiv umsetzbar das Ziel eines konfliktfreien Zusammenlebens von Mensch und Hund anstreben. Hierzu empfiehlt es sich grundsätzliche Richtlinien zu schaffen, die das Halten von Hunden in unserer Gesellschaft regeln.
Diese Richtlinien sollten nicht auf einzelne Rassen oder morphologische Eigenarten von Hunden reduziert werden, sondern Gültigkeit besitzen für jeden Halter eines Hundes. Die Schaffung von verpflichtenden Rahmenbedingungen für jeden existierenden oder potentiellen Hundehalter bieten hier auf Dauer sicherlich die besseren Chancen für ein harmonisches Zusammenleben. Verpflichtende Maßnahmen vor Übernahme eines Hundes und regelmäßige Kontrollmechanismen während der Dauer einer Hundehaltung stellen für den gewissenhaften und verantwortungsvollen Hundebesitzer keine unzumutbare Härte dar. Hierzu zählen z.B. der theoretische und praktische Sachkundenachweis (Hundeführerschein) für jeden Halter eines Hundes und eine Wesensüberprüfung des Hundes durch eine mehrköpfige Kommission nach ausgearbeitetem, identischen Testverfahren zum Ausschluß von unbegründeter und übersteigerter Aggressionsbereitschaft.
Bereits vor dem Kauf eines Hundes sollte sich der spätere Hundehalter umfassende Kenntnisse aneignen und dies auch nachweisen (z.B. durch die Bescheinigung über Teilnahme an entsprechenden Informationsveranstaltungen durch Hundeschulen, VHS, Verband für das Deutsche Hundewesen usw.). Wer nicht weiß, was auf ihn zukommt, der kann auch nicht beurteilen, ob er dem gewachsen sein wird. Bei Anmeldung eines Hundes beim Ordnungsamt ist dieser Nachweis vorzulegen. Alle Hunde werden registriert und erhalten eine Art „Personalausweis“ durch das zuständige Ordnungsamt. Neben den Angaben des Hundes zu Rasse, Geburtsdatum, Registrierungsmerkmal und Halter werden auch Daten des Verkäufers/Züchters erfaßt. So lassen sich bei Auffälligkeiten auch Rückschlüsse über die Herkunft des Hundes ableiten, was leicht unseriöse und/oder inkompetente Züchter und/oder Händler aufdeckt.
Absolutes Verbot der Schutzhundeausbildung oder vergleichbarer „Mannarbeit“ für Hunde in privater Hand. Daraus resultierend die Streichung von evtl. Schutzhundprüfungskennzeichen als Zugangsvoraussetzung für Zuchttauglichkeitsprüfungen und/oder Ausstellungsklassifikation. Es lassen sich leicht sinnvollere sportliche Betätigungsfelder für Mensch und Hund finden wie z.B. Breitensport, Begleithundeausbildung, Fährtenarbeit, Obedience, Agility u.a..
Sofort zu unterbinden ist die nicht registrierte Zucht von Hunden, ebenso die gewerbsmäßige Hundezucht und der kommerzielle Hundehandel.
Hierzu gehört auch ein Importverbot für Hunde durch
Privatpersonen.
Der Import von Hunden, speziell von Rassehunden, kann nur über die
zuständigen, im VDH organisierten Rassehundezuchtvereine, im Einzelfall
organisiert werden. Gerade der wahllose Import von Rassehunden aus
osteuropäischen Ländern birgt große Gefahren, da in diesen Ländern nicht
generell gewährleistet werden kann, daß der Hund
gründlich auf den Menschen geprägt und sozialisiert wurde. Ein derartiges
Importverbot würde damit auch etlichen skrupellosen Hundevermehrern den
Absatzmarkt streichen, was widerum den Hunden (und der damit in Konfrontation
geratenen Menschheit) zugute kommen würde.
Züchter sollten verpflichtet werden, die durch sie verkauften Welpen mit Namen und Adressen der Käufer beim jeweils zuständigen Ordnungsamt zu melden. Somit ergäbe sich eine weitere Rückkontrolle, ob die Hunde von den neuen Besitzern ordnungsgemäß angemeldet werden und in nachweislich sachkundige Hände gelangen. Daraus folgend werden nicht im VDH registrierte Zuchtstätten zukünftig nicht anerkannt und akzeptiert.
Hundehalter sollten verpflichtet werden, mit ihren Welpen und Junghunden an entsprechenden Gruppenstunden teilzunehmen und ihre Teilnahme nachzuweisen, um ein höheres Maß an Sozialverträglichkeit bei den Hunden zu erzielen.
Haftpflichtversicherung ist Pflicht für jeden Hund.
Generell verboten werden sollte die reine Zwingerhaltung, da eine derartige Haltung von Einzelhunden für das soziale Rudelwesen Hund in keiner Weise artgerecht ist und mögliche psychische Schäden zu erwarten sind.
Bei den geforderten Sterilisations- und Kastrationsmaßnahmen sollte gründlich bedacht werden, daß gerade bei Hündinnen eine derartige Maßnahme häufig eine Zunahme der Aggressionsbereitschaft bedingt!
Für bereits durch Gewalttätigkeit auffällig und/oder straffällig gewordene Personen sollte ein generelles Hundehaltungsverbot erlassen werden; dies besonders im „einschlägigen Milieu“.
Für alle Hunde Leinenzwang in Innenstadtbereichen und öffentlichen Gebäuden.
Genereller Leinen- und Maulkorbzwang für auffällig gewordene Hunde. Begleitend sollten Therapiemaßnahmen vorgeschrieben werden, da das kontinuierliche Tragen eines Maulkorbes widerum dazu führt, den Hund in seinem Sozialverhalten negativ zu beeinflussen, sodaß eine gründliche Abwägung des Nutzens erfolgen muß. Eine generelle Maulkorbverpflichtung ist nicht akzeptabel, da kontraproduktiv!
In der gesamten Debatte um die weiteren Maßnahmen und Regelungen sollte eine enge Kooperation zwischen Politikern, Verwaltungsbehörden, Verhaltensforschern und kynologischen Institutionen angestrebt werden. Für diese Kooperation scheint der Verband für das Deutsche Hundewesen (VDH) in Zusammenarbeit mit der Gesellschaft zur Förderung Kynologischer Forschung (GKF) als kompetente Institution geeignet.
Über die Mitgliedsvereine des VDH ließe sich die Einführung von speziellen Wesensüberprüfungen für Zuchttiere aller Rassen einführen. Viele Mitgliedsvereine verfahren bereits seit Jahren derartig. Gleichzeitig ließe sich eine Eignungsprüfung für alle Züchter jedweder Rasse vorschreiben, welche von den zuständigen Rassehundezuchtvereinen durchgeführt werden. Auch in dieser Hinsicht gibt es bereits bei einigen VDH-Mitgliedsvereinen konkrete Zulassungsbestimmungen für Neuzüchter, die gerade in Hinsicht auf die Entwicklungsphasen von Welpen und die entsprechenden Förderungsmaßnahmen ausreichende Sachkenntnis nachweisen müssen. Rassen und Zuchtstätten, die nicht durch zuständige Rassehundezuchtvereine betreut werden, müssen verstärkt und gründlichst durch den VDH geprüft und überwacht werden und/oder artverwandten Rassehundezuchtvereinen zugeteilt werden.
Es scheint wenig sinnvoll, das Problem allein da anzupacken, wo es auffällig wird. Das entspricht reiner Symptombekämpfung statt gezielter Ursachenbehandlung. Sinnvoller erscheint es dahingehend, den Hund und das Verhältnis Mensch und Hund so zu gestalten, daß es nach Möglichkeit gar nicht erst zu Auffälligkeiten kommt! Gewissenhafte Hundehalter, die sich ihrer Verantwortung bewußt sind, werden derartige Forderungen und Regularien durchaus nicht als unangenehme Schikane empfinden und werten. Vielmehr werden sie die Erfahrung machen, daß sie selber vermehrte Sozialkontakte und praktische Anleitungen erfahren, gleichzeitig z.B. durch den Besuch von kompetenten Hundeschulen einen kontinuierlichen Ansprechpartner bei Problemsituationen haben.
Wer sein Leben mit einem Hund teilen möchte, der muß auch beweisen, daß er dies in einer Art und Weise handhabt, die den Hund in seiner physischen wie psychischen Entwicklung nicht negativ beeinflußt. Die befürchtete Erhöhung des Personalstabs in öffentlichen Stellen zur Überwachung der festgesetzten Maßnahmen ist nicht nötig da es ausreicht, die entsprechenden Arbeitsplätze technisch so auszurüsten, daß via Internet der kontinuierliche Datenaustausch zwischen den jeweiligen Kontaktstellen problemlos erfolgen kann.
Mit freundlichen Grüßen
Petra Krivy
Slovenský Cuvac „Vom Wolfshorn“ VDH / FCI
Kirchhundem, den 30.06.2000
Der Brief ging heute an alle Bezirksregierungen NRWs, alle Fraktionsvorsitzenden, den VDH, die Tierärztekammer, diverse Tierschutzorganisationen und andere. In dieser furchtbaren Situation müssen sich alle gewissenhaften Hundehalter solidarisch erklären!!!