Ein Gemeinschaftsprojekt

der NewsGroup d.r.t.h.

(news:de.rec.tiere.hunde)

zu den

Hundeverordnungen der Länder

(zusammengestellt von Graziella Pugliese)

 

 

Angesichts der übereilt erlassenen Hundeverordnungen diverser Bundesländer, welche die Hundehaltung beinahe schon kriminalisiert, haben sich die Mitglieder der NewsGroup d.r.t.h. in einem Gemeinschaftsprojekt bemüht, Regelungen auszuarbeiten, mit denen sowohl den Sicher­heitsbedürfnissen der Bürger/innen, als auch den Belangen all jener Hundehalter Rechnung getragen wird, die an ernsthafter und verantwortungsbewusster Hundehaltung interessiert sind.

Diese Vorschläge gehen auch - anders als einzelne Bestimmungen der jetzt erlassenen Länderverordnungen - mit dem Tierschutzgesetz konform und berücksichtigen die Grundsätze einer artgerechten Tierhaltung.

Anmerkung:

Die einzelnen Punkte wurden relativ knapp gehalten und werden anschlie­ßend näher erläutert.


Liste mit konkreten Lösungsvorschlägen

bzgl. der aktuellen »Kampfhund«problematik

1.       Forderung nach einer bundesweit einheitlichen Regelung
und in Folge einer europaweiten Regelung

2.       Streichung der Rasselisten
stattdessen: Gefahrenhundeverordnung, die nur gefährliche Hunde (jedweder Rasse) kennt und auf die willkürliche Nennung einzelner Rassen verzichtet

3.       Importverbot aggressiver Hunde

4.       Verbot der Zucht mit wesensschwachen Hunden, der Verpaarung von aggressiven oder wesensschwachen Hunden verschiedener Rassen und/oder Mischlingen sowie Verbot der Hinterhofzuchten

5.       strenge Überprüfung aller Züchter sowie periodisch abzulegender Sachkundenachweis

6.       einmaliger theoretischer Befähigungs- / Sachkundenachweis
des angehenden Hundehalters (unabhängig von Größe und Rasse des Hundes)

7.       Überprüfung des polizeilichen Führungszeugnisses angehender Hundehalter (unabhängig von Größe und Rasse des Hundes)

8.       Einführung eines Hundeführerscheins

9.       obligatorische Haftpflichtversicherung für alle Hunde

10.    fälschungssichere, exakte und einheitliche Kennzeichnung von Hunden
per Implantat (Mikrochip) und die Ausstellung eines Hundepasses

11.    allgemeiner Leinenzwang in Innenstädten

12.    Schaffung von Freilaufflächen für Hunde innerhalb
der im Zusammenhang bebauten Ortsteile

13.    konsequente und strenge Durchsetzung der noch in Gesetzes- bzw. Verordnungsform umzusetzenden Vorschläge. Verstöße gegen diese Bestimmungen müssen mit geeigneten Sanktionen geahndet werden. Diese sollten von Leinenzwang, Maulkorbzwang, befristetem oder unbefristetem Verbot der Hundehaltung, bis hin zu Geldbußen und Haftstrafen reichen.

14.    strikte Ahndung bei Verstößen gegen Zucht- und Haltungsverbote
(Geld- und Haftstrafen)

15.    Forderung nach einer Einzelfallbeurteilung (durch standardisierten Wesenstest)
bei auffällig gewordenen Hunden

16.    Beschlagnahmung und Verwahrung von aggressiven und gefährlichen Tieren in Auffangstationen, Tierheimen und ähnlichen Einrichtungen sowie Vermittlung dieser Hunde

17.    Euthanasierung für Hunde, bei denen keine Resozialisierbarkeit abzusehen ist und deren Leben nur in Einzelhaltung möglich ist, und zwar nach Beurteilung eines Expertenteams, gemäß dem Tierschutzgesetz

18.    Tierschutzunterricht in Kindergärten und Schulen, um den Kindern das Wesen Tier und den ethischen Gedanken der Mitgeschöpflichkeit wieder näher zu bringen


Erläuterungen

 

zu 1)

unterschiedliche Regelungen in den einzelnen Bundesländern erhöhen die allgemeine Verwirrung und Verunsicherung von Hunde- und Nichthundehaltern

 

zu 2)

a)      wissenschaftliche Untersuchungen haben bewiesen, dass der Begriff der Kampfhund-rasse fehlgeht, da in jeder Hunderasse gefährliche und ungefährliche Tiere vorkommen

b)      Ausnahmen in Einzelfällen können nicht einer bestimmten Rasse zugeordnet werden

c)      viele gefährliche Hunde lassen sich nicht eindeutig einer Rasse zuordnen

d)      ein Halteverbot für bestimmte Rassen und der Einzug der vorhandenen Hunde verletzt den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit und der Gleichheit

e)      man erhöht die Gefahr, dass kriminelle Hundehalter auf andere Rassen ausweichen, da jeder Hund scharfgemacht werden kann

f)       man sollte die Würde der Tiere und ihr grundsätzliches Recht auf Leben sowie das subjektive Interesse auf Schmerzfreiheit und körperliche Unversehrtheit nicht außer acht lassen

g)      ein permanenter Maulkorbzwang ist medizinisch nicht vertretbar, da Hunde hecheln müssen, um einen Temperaturausgleich herzustellen; außerdem müssen Hunde auf längeren Strecken zwischendurch trinken

 

zu 3)

im Zweifelsfall Import nur nach Vorlage einer Unbedenklichkeitsbescheinigung

 

zu 4)

a)      dieser Punkt ist als Ergänzung zum Verbot der Aggressions- und Qualzuchten zu verstehen

b)      disqualifizierende Wesensfehler: übersteigerte Ängstlichkeit und Nervosität sowie Aggressivität

c)      Zusammenstellung friedlicher und gesunder Zuchtverpaarungen

d)      Meldepflicht aller Würfe, auch ungeplanter und/oder Mischlingswürfe

e)      Weiterleitung der Daten aller Welpenabnehmer an das zuständige Ordnungsamt

 

zu 5)

a)      die Sachkunde für Züchter sollte dazu beitragen, verhaltensauffällige Welpen früher zu erkennen und Elterntiere für die Zucht auszusortieren

b)      Sachkundenachweis im 5-Jahres-Takt über Vererbung, Aufzucht, usw.

c)      Überprüfung der charakterlichen Eignung des Züchters

d)      Überprüfung der Welpen-Frühsozialisierung sowie der Menschenbindung der Elterntiere

e)      regelmäßige Überprüfung der Zuchtstätten durch Ordnungsamt oder Amtsveterinär

f)       bei groben Verstößen (Zuchtauslese, Tierschutz) Entzug der Zuchtzulassung

 

zu 6)

a)      der Sachkundenachweis als Hürde für die Halter gewährleistet die Minimierung der Aggression auf Grund von Verhaltensstörungen durch tierschutzrelevante Hundehaltung

b)      er könnte z. B. folgende Themenbereiche abdecken: kleine Rassekunde, Verhaltenskunde, korrekte Sozialisierung und Haltung, Gesundheit, erste Hilfe für Mensch und Tier, Tierschutzfragen, evtl. eine rasseabhängige Sonderprüfung über Wesen und Bedürfnisse einer bestimmten Rasse

c)      als bereits sachkundig gelten Personen, die bereits seit mindestens 3 Jahren Hunde halten, welche nicht auffällig geworden sind

d)      in Ausnahmefällen kann der Sachkundenachweis innerhalb von drei Monaten nach Aufnahme eines Hundes eingereicht werden

 

zu 7)

a)      die Einschränkung der Hundehaltung über ein Führungszeugnis gewährleistet am sichersten, dass kritische Personen sich keine Hunde an ihrem festen Wohnsitz halten

b)      Personen mit Einträgen wegen Gewaltverbrechen oder wegen Verstößen gegen das Tierschutzgesetz erhalten ein Hundehaltungsverbot, damit sie keinen Hund missbrauchen können

 

zu 8)

a)      obligatorische Überprüfung für Halter auffällig gewordener Hunde

b)      freiwillige Überprüfung für Hundehalter, die für die korrekte Ausbildung ihrer Hunde mit einer Ermäßigung oder sogar dem Erlass der Hundesteuer / die - in Anlehnung an das Wiener Modell - für die korrekte Ausbildung ihrer Hunde mit einer 1-jährigen Befreiung von der Hundesteuer motiviert werden

c)      Anlehnung des Hundeführerscheins an die Begleithundeprüfung

d)      Ausbildung der Hunde unter der Aufsicht gemeinnütziger Vereine, die z. B. dem Deutschen-Hundesport-Verband angeschlossen sein könnten; Vorteil: Prüfungsrichter sind vorhanden und geschult, viele der VDH-Sachverständigen sind bereits im dhv organisiert

e)      Prüfung vor einem unabhängigen Richter (man könnte z. B. einen Beruf wie Hundeausbilder staatlich anerkennen)

 

zu 9)

a)      mit der Verpflichtung an die Versicherer, ähnlich wie bei der KFZ-Haftpflicht zu berücksichtigen, welcher tatsächliche Schaden von den Hunden ausgeht (Stichwort Beiß-Statistiken)

b)      individueller Schadensfreiheitsrabatt für jeden Hundehalter

c)      Senkung der Versicherungsbeiträge, da das Risiko auf viel mehr Schultern verteilt wird

d)      der Hundehalter haftet für den Hund, auch wenn sich dieser in Obhut anderer befindet

 

zu 10)

a)      eine Registrierung erleichtert nicht nur die Suche nach verloren gegangenen oder gestohlenen Tieren, sondern auch das Auffinden von Haltern, die ihre Tiere ausgesetzt haben

b)      im Hundepass sollten nicht nur die Daten des Halters (Name, Alter und Wohnsitz) enthalten sein, sondern auch entsprechende Daten des Hundes (Name, Alter, Rasse, Fellfarbe, Groesse, Gewicht, Chipnummer, evtl. Foto); darüber hinaus sollte ein freies Feld vorhanden sein, in dem amtlich nachgewiesene Auffälligkeiten vermerkt werden können

 

zu 11)

Aufhebung des Leinenzwangs außerhalb von Wohngebieten und Verkehrsflächen (z. B. Stadtrandgebiete, Felder, Feldwege, Kanalwege, Flusswiesen, etc.) für nachweislich zivilisationstaugliche Hunde mit vom Halter unter Kontrolle gehaltenem oder mit nicht besonders stark ausgeprägtem Jagdtrieb

 

zu 12)

der regelmäßige Kontakt zu anderen Hunden in Freilaufgebieten fördert eine korrekte Sozialisierung des einzelnen Hundes

 

zu 13)

a)      bei Verhaltensauffälligkeiten eines Hundes erhält der Halter eine 1-jährige Frist, den Hund nach modernen Aspekten der Verhaltensforschung umzutrainieren

b)      dieses Training muss von (oder unter Anleitung eines) *qualifizierten Experten* ausgeführt werden

c)      bis zum nachgewiesenen Erfolg des Trainings hat der Hund in der Öffentlichkeit Leinen- und Maulkorbzwang

d)      bei Nichtbeachtung der Auflagen wird der Hund sofort entzogen und eine Geldbuße verhängt, die höher als die Kosten für das Training sein muss

e)      sollte dem Halter die Befähigung zur Hundehaltung aberkannt werden müssen, hat er die Kosten für die tierschutzgerechte Unterbringung des Hundes bis zum natürlichen Ende des Tieres zu erstatten

 

zu 15)

a)      als auffällig gelten Hunde, die

*         ohne ersichtlichen Grund einen fremden Menschen beißen und verletzen

*         ohne ersichtlichen Grund andere Hunde angreifen und verletzen

*         wiederholt Wild und/oder Nutzvieh jagen und/oder reißen

b)      Bewertung des Tieres durch Fachpersonal (gerichtlich vereidigte Sachverständige, die als Hunde- und Fachspezialisten von Zucht- oder Tierschutzverbänden eingesetzt werden, welche die Behörde unterstützen bzw. Tierärzte mit einer Zusatzausbildung in Tierpsychologie) nach anerkannten, standardisierten Testverfahren

c)      die Beurteilung darf nicht in die Verantwortung eines einzelnen staatlichen Tierarztes fallen

d)      Überprüfung auf übersteigerte Aggressivität anhand des Alltagsverhaltens -gehorsams

e)      maßgeblich sollte das Gesamtbild des individuellen Mensch-Hund-Gespanns sein (also: wie gut der Mensch mit seinem Hund zurechtkommt und ob er ihn handhaben kann)

f)       keine forcierte Provokation des Hundes, z. B. durch vorgetäuschte Angriffe auf den Hundehalter oder den Hund

g)      zeitlich begrenzte Begutachtungen, um eine Ermüdung oder Reizüberflutung zu verhindern;

h)      -> evtl. Vereinbarung eines zweiten Termins

 

Grober Umriss einer Begutachtung:

*         Besuch des Gutachters im Territorium des Hundes (Verhalten des Hundes Fremden gegenüber, die sein Grundstück betreten

*         Überprüfung des Gehorsams zuhause und in unmittelbarer Umgebung des Anwesens (bevorzugtes Auslaufgebiet)

*         Reaktionen auf verschiedene andere Hunde, Jogger, Fahrradfahrer, Kinder etc. (freilaufend und an der Leine)

*         nach Möglichkeit Besuch in der Spielstunde einer Hundeschule

*         Anrempeln des Hundes durch Hilfsperson

*         fallender Schlüsselbund

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